Tilgung mitVersicherungen Tilgung mit Versicherungen
Tilgungsersatz: clever oder Risiko?
Wir prüfen objektiv, ob endfällige Konstruktionen für Sie Sinn ergeben.
- Bereich
- Finanzierung
- Analyse
- Lücke, Bedarf, Verträge
- Ablauf
- 4 klare Schritte
Klar definiert, persönlich umgesetzt.
- Steuerliche Bewertung
- Risikoanalyse
- Klassische Alternativen aufzeigen
Worum es wirklich geht.
Tilgungsersatzkonstruktionen über Lebens- oder Rentenversicherungen waren in der Vergangenheit beliebt, sind heute aber differenziert zu bewerten. Wir analysieren Chancen, Risiken und steuerliche Auswirkungen und stellen sie der klassischen Annuitätentilgung gegenüber.
- Inhaber bestehender endfälliger Konstruktionen
- Anleger mit komplexen Finanzierungs- und Steuersituationen
Ein sauberer Ablauf statt Produktdruck.
- 1
Budget- und Zielklärung: Vorhaben, Eigenkapital, monatliche Belastungsgrenze.
- 2
Konditionsvergleich aus dem uns zugänglichen Bankennetzwerk.
- 3
Strukturvorschlag inklusive möglicher Förderungen und Tilgungsoptionen.
- 4
Begleitung bis zur Auszahlung und beim späteren Anschluss.
Was Mandanten oft fragen.
Welche Unterlagen brauche ich für ein Erstgespräch? + −
Für eine erste Einschätzung genügen Eckdaten zu Einkommen, Eigenkapital und Vorhaben. Konkrete Unterlagen stimmen wir individuell ab.
Beeinflusst die Anfrage meine Schufa? + −
Konditionsanfragen erfolgen Schufa-neutral. Erst bei einer konkreten Kreditanfrage wird ein Eintrag erzeugt.
Können Förderungen kombiniert werden? + −
In vielen Fällen ja. Welche Förderprogramme kombinierbar sind, hängt von Vorhaben, Region und Antragsteller ab.
Passt thematisch dazu
Endfällige Konstruktionen tragen das Risiko einer Deckungslücke, falls die Versicherungsablaufleistung niedriger ausfällt als erwartet.
Die Inhalte dieser Seite informieren allgemein über das jeweilige Themenfeld und stellen keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Konkrete Leistungen, Konditionen, steuerliche und rechtliche Auswirkungen hängen vom Einzelfall und vom gewählten Produkt ab und werden im persönlichen Gespräch geprüft. Vermittlung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnisse nach §34d und §34f GewO.
