Kranken-zusatzversicherung Krankenzusatzversicherung
Leistungen wie ein Privatpatient, als gesetzlich Versicherter.
Zahnersatz, Chefarzt, Einbettzimmer, alternative Heilmethoden, modular kombinierbar.
- Bereich
- Vorsorge & Gesundheit
- Analyse
- Lücke, Bedarf, Verträge
- Ablauf
- 4 klare Schritte
Klar definiert, persönlich umgesetzt.
- Zahn-, Stationär- und Ambulant-Tarife
- Sofortleistung je nach Tarif
- Beitragskalkulation mit Altersrückstellungen
Worum es wirklich geht.
Krankenzusatzversicherungen ergänzen die gesetzliche Krankenversicherung in einzelnen Bereichen. Welche Module sinnvoll sind, hängt von Lebenssituation, gewünschtem Komfort und individueller Gesundheitsplanung ab. Wartezeiten und Leistungsausschlüsse werden vor Abschluss transparent dargestellt.
- Gesetzlich Versicherte mit Wunsch nach Komfort- oder Wahlleistungen
- Familien mit Kindern, vor allem für Zahn-Tarife
- Reisefreudige Menschen mit Bedarf an stationären Wahlleistungen
Ein sauberer Ablauf statt Produktdruck.
- 1
Bestandsaufnahme: Ist-Situation, bestehende Verträge, gesetzliche Ansprüche.
- 2
Bedarfsklärung: persönliche Ziele, Lebensphase, Familiensituation, Risikotragfähigkeit.
- 3
Marktvergleich anhand der Anbieter, mit denen wir zusammenarbeiten.
- 4
Umsetzung und regelmäßige Überprüfung über die Vertragslaufzeit.
Was Mandanten oft fragen.
Kostet das Erstgespräch etwas? + −
Nein. Das Kennenlern- und Analysegespräch ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.
Bin ich an einen einzigen Anbieter gebunden? + −
Nein. Wir vermitteln Verträge unterschiedlicher Gesellschaften aus dem uns zur Verfügung stehenden Anbieterportfolio.
Kann ich bestehende Verträge prüfen lassen? + −
Ja. Wir analysieren bestehende Policen und zeigen Optimierungsmöglichkeiten auf, ohne dass Sie wechseln müssen.
Passt thematisch dazu
Die Inhalte dieser Seite informieren allgemein über das jeweilige Themenfeld und stellen keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Konkrete Leistungen, Konditionen, steuerliche und rechtliche Auswirkungen hängen vom Einzelfall und vom gewählten Produkt ab und werden im persönlichen Gespräch geprüft. Vermittlung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnisse nach §34d und §34f GewO.
