Pflegeversicherung Pflegeversicherung
Die Lücke der gesetzlichen Pflege schließen.
Pflege kostet schnell mehrere tausend Euro im Monat. Wir sichern Sie und Ihre Angehörigen ab.
- Bereich
- Vorsorge & Gesundheit
- Analyse
- Lücke, Bedarf, Verträge
- Ablauf
- 4 klare Schritte
Klar definiert, persönlich umgesetzt.
- Pflegetagegeld oder -rente, je nach Tarif
- Freie Mittelverwendung
- Leistungen abhängig vom Pflegegrad
Worum es wirklich geht.
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Eigenanteile in Heimen liegen oft im vierstelligen Bereich pro Monat. Eine private Pflegezusatzversicherung kann diese Lücke abfedern, die konkreten Leistungen unterscheiden sich nach Tarif und Pflegegrad deutlich.
- Personen ab dem mittleren Lebensalter mit eigenem Vermögen, das geschützt werden soll
- Angehörige, die das finanzielle Risiko absichern möchten
- Kunden mit familiärer Vorbelastung
Ein sauberer Ablauf statt Produktdruck.
- 1
Bestandsaufnahme: Ist-Situation, bestehende Verträge, gesetzliche Ansprüche.
- 2
Bedarfsklärung: persönliche Ziele, Lebensphase, Familiensituation, Risikotragfähigkeit.
- 3
Marktvergleich anhand der Anbieter, mit denen wir zusammenarbeiten.
- 4
Umsetzung und regelmäßige Überprüfung über die Vertragslaufzeit.
Was Mandanten oft fragen.
Kostet das Erstgespräch etwas? + −
Nein. Das Kennenlern- und Analysegespräch ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.
Bin ich an einen einzigen Anbieter gebunden? + −
Nein. Wir vermitteln Verträge unterschiedlicher Gesellschaften aus dem uns zur Verfügung stehenden Anbieterportfolio.
Kann ich bestehende Verträge prüfen lassen? + −
Ja. Wir analysieren bestehende Policen und zeigen Optimierungsmöglichkeiten auf, ohne dass Sie wechseln müssen.
Passt thematisch dazu
Die Inhalte dieser Seite informieren allgemein über das jeweilige Themenfeld und stellen keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Konkrete Leistungen, Konditionen, steuerliche und rechtliche Auswirkungen hängen vom Einzelfall und vom gewählten Produkt ab und werden im persönlichen Gespräch geprüft. Vermittlung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnisse nach §34d und §34f GewO.
