Rechtsschutz-versicherung Rechtsschutzversicherung
Recht haben und Recht bekommen.
Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen, passgenau für Ihre Lebenssituation.
- Bereich
- Vermögenssicherung
- Analyse
- Lücke, Bedarf, Verträge
- Ablauf
- 4 klare Schritte
Klar definiert, persönlich umgesetzt.
- Mediation häufig eingeschlossen
- Verschiedene Bausteine kombinierbar
- Wartezeiten je nach Baustein
Worum es wirklich geht.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits in den vereinbarten Lebensbereichen. Nicht jeder Streit ist gedeckt, vorvertragliche Streitigkeiten und bestimmte Bereiche wie Familienrecht sind oft ausgeschlossen oder nur eingeschränkt mitversichert.
- Arbeitnehmer, Mieter, Verkehrsteilnehmer
- Eigentümer und Vermieter
- Familien mit Schulkindern
Ein sauberer Ablauf statt Produktdruck.
- 1
Bestandsanalyse: alle vorhandenen Verträge sichten, Doppelungen und Lücken erkennen.
- 2
Bedarfsabgleich: welche Risiken sind wirklich existenziell, welche tragbar?
- 3
Marktvergleich auf Basis Leistung statt nur Preis.
- 4
Umsetzung und Begleitung im Schadenfall.
Was Mandanten oft fragen.
Muss ich bestehende Verträge sofort kündigen? + −
Nein. Wir empfehlen erst dann einen Wechsel, wenn ein besserer Schutz oder ein klarer Mehrwert vorliegt.
Was passiert im Schadenfall? + −
Wir unterstützen bei der Schadenmeldung und der Kommunikation mit dem Versicherer. Die Regulierung selbst obliegt der jeweiligen Gesellschaft.
Gilt der Schutz auch im Ausland? + −
Das hängt vom Tarif ab. Geltungsbereiche werden im Beratungsgespräch geprüft.
Passt thematisch dazu
Konkrete Leistungsumfänge und Ausschlüsse ergeben sich aus den Bedingungen des gewählten Tarifs.
Die Inhalte dieser Seite informieren allgemein über das jeweilige Themenfeld und stellen keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Konkrete Leistungen, Konditionen, steuerliche und rechtliche Auswirkungen hängen vom Einzelfall und vom gewählten Produkt ab und werden im persönlichen Gespräch geprüft. Vermittlung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnisse nach §34d und §34f GewO.
