Lebensversicherung Lebensversicherung
Schutz für die, die Sie lieben.
Klassische und neue Tarifformen, wir vergleichen branchenunabhängig.
- Bereich
- Vorsorge & Gesundheit
- Analyse
- Lücke, Bedarf, Verträge
- Ablauf
- 4 klare Schritte
Klar definiert, persönlich umgesetzt.
- Risikoschutz oder Kapitalbildung
- Bestandsverträge prüfen und optimieren
- Alternativen zur Kündigung aufzeigen
Worum es wirklich geht.
Lebensversicherungen unterscheiden sich grundlegend nach Zweck: Eine Risikolebensversicherung sichert Hinterbliebene zu vergleichsweise geringen Beiträgen ab, kapitalbildende Verträge verbinden Schutz und Vorsorge. Bei Bestandsverträgen lohnt sich vor einer Kündigung immer die Prüfung von Beitragsfreistellung, Verkauf am Zweitmarkt oder Policen-Darlehen.
- Junge Familien und Immobilienkäufer für die Risikoabsicherung
- Inhaber von Altverträgen, die ihre Optionen kennenlernen möchten
Ein sauberer Ablauf statt Produktdruck.
- 1
Bestandsaufnahme: Ist-Situation, bestehende Verträge, gesetzliche Ansprüche.
- 2
Bedarfsklärung: persönliche Ziele, Lebensphase, Familiensituation, Risikotragfähigkeit.
- 3
Marktvergleich anhand der Anbieter, mit denen wir zusammenarbeiten.
- 4
Umsetzung und regelmäßige Überprüfung über die Vertragslaufzeit.
Was Mandanten oft fragen.
Kostet das Erstgespräch etwas? + −
Nein. Das Kennenlern- und Analysegespräch ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.
Bin ich an einen einzigen Anbieter gebunden? + −
Nein. Wir vermitteln Verträge unterschiedlicher Gesellschaften aus dem uns zur Verfügung stehenden Anbieterportfolio.
Kann ich bestehende Verträge prüfen lassen? + −
Ja. Wir analysieren bestehende Policen und zeigen Optimierungsmöglichkeiten auf, ohne dass Sie wechseln müssen.
Passt thematisch dazu
Die Inhalte dieser Seite informieren allgemein über das jeweilige Themenfeld und stellen keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Konkrete Leistungen, Konditionen, steuerliche und rechtliche Auswirkungen hängen vom Einzelfall und vom gewählten Produkt ab und werden im persönlichen Gespräch geprüft. Vermittlung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnisse nach §34d und §34f GewO.
