Öffentliche Mittel& Subventionen Öffentliche Mittel & Subventionen
Förderung, die Sie nutzen sollten.
KfW, BAFA, NRW.Bank, wir wissen, wo es Geld vom Staat gibt.
- Bereich
- Finanzierung
- Analyse
- Lücke, Bedarf, Verträge
- Ablauf
- 4 klare Schritte
Klar definiert, persönlich umgesetzt.
- Förderdatenbank-Check
- Antragsbegleitung
- Kombinierte Finanzierungen prüfen
Worum es wirklich geht.
Förderprogramme von Bund, Land und EU verändern sich laufend. Welche Mittel im konkreten Fall in Frage kommen, hängt von Vorhaben, Standort, Unternehmensgröße und Antragszeitpunkt ab. Anträge müssen häufig vor Vorhabensbeginn gestellt werden, deshalb lohnt sich frühzeitige Prüfung.
- Bauherren und Modernisierer
- Existenzgründer und Unternehmen mit Investitionsvorhaben
Ein sauberer Ablauf statt Produktdruck.
- 1
Budget- und Zielklärung: Vorhaben, Eigenkapital, monatliche Belastungsgrenze.
- 2
Konditionsvergleich aus dem uns zugänglichen Bankennetzwerk.
- 3
Strukturvorschlag inklusive möglicher Förderungen und Tilgungsoptionen.
- 4
Begleitung bis zur Auszahlung und beim späteren Anschluss.
Was Mandanten oft fragen.
Welche Unterlagen brauche ich für ein Erstgespräch? + −
Für eine erste Einschätzung genügen Eckdaten zu Einkommen, Eigenkapital und Vorhaben. Konkrete Unterlagen stimmen wir individuell ab.
Beeinflusst die Anfrage meine Schufa? + −
Konditionsanfragen erfolgen Schufa-neutral. Erst bei einer konkreten Kreditanfrage wird ein Eintrag erzeugt.
Können Förderungen kombiniert werden? + −
In vielen Fällen ja. Welche Förderprogramme kombinierbar sind, hängt von Vorhaben, Region und Antragsteller ab.
Passt thematisch dazu
Ein Anspruch auf eine bestimmte Förderhöhe besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt durch die jeweilige Förderstelle.
Die Inhalte dieser Seite informieren allgemein über das jeweilige Themenfeld und stellen keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Konkrete Leistungen, Konditionen, steuerliche und rechtliche Auswirkungen hängen vom Einzelfall und vom gewählten Produkt ab und werden im persönlichen Gespräch geprüft. Vermittlung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnisse nach §34d und §34f GewO.
