Unfallversicherung Unfallversicherung
24/7 weltweiter Schutz.
Finanzielle Sicherheit nach einem Unfall, auch in der Freizeit.
- Bereich
- Vorsorge & Gesundheit
- Analyse
- Lücke, Bedarf, Verträge
- Ablauf
- 4 klare Schritte
Klar definiert, persönlich umgesetzt.
- Invaliditätsleistung je nach Tarif
- Zusatzleistungen wählbar
- Familientarife möglich
Worum es wirklich geht.
Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Arbeits- und Wegeunfällen. Über zwei Drittel aller Unfälle passieren jedoch in der Freizeit. Eine private Unfallversicherung leistet bei dauerhafter Invalidität als Einmalzahlung oder Rente, der individuelle Leistungsumfang ergibt sich aus Gliedertaxe und Progression.
- Kinder, Hausfrauen und Hausmänner ohne gesetzlichen Unfallschutz
- Sportlich Aktive und Hobbysportler
- Senioren, für die Frakturen besondere Folgen haben können
Ein sauberer Ablauf statt Produktdruck.
- 1
Bestandsaufnahme: Ist-Situation, bestehende Verträge, gesetzliche Ansprüche.
- 2
Bedarfsklärung: persönliche Ziele, Lebensphase, Familiensituation, Risikotragfähigkeit.
- 3
Marktvergleich anhand der Anbieter, mit denen wir zusammenarbeiten.
- 4
Umsetzung und regelmäßige Überprüfung über die Vertragslaufzeit.
Was Mandanten oft fragen.
Kostet das Erstgespräch etwas? + −
Nein. Das Kennenlern- und Analysegespräch ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.
Bin ich an einen einzigen Anbieter gebunden? + −
Nein. Wir vermitteln Verträge unterschiedlicher Gesellschaften aus dem uns zur Verfügung stehenden Anbieterportfolio.
Kann ich bestehende Verträge prüfen lassen? + −
Ja. Wir analysieren bestehende Policen und zeigen Optimierungsmöglichkeiten auf, ohne dass Sie wechseln müssen.
Passt thematisch dazu
Die Inhalte dieser Seite informieren allgemein über das jeweilige Themenfeld und stellen keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Konkrete Leistungen, Konditionen, steuerliche und rechtliche Auswirkungen hängen vom Einzelfall und vom gewählten Produkt ab und werden im persönlichen Gespräch geprüft. Vermittlung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnisse nach §34d und §34f GewO.
