Beratung zu Versicherungs-Check

Versicherungs-Check

Bestandsanalyse aller Verträge.

Wir bringen Ordnung in Ihren Versicherungsordner, und sparen oft mehrere hundert Euro pro Jahr.

Bereich
Vermögenssicherung
Analyse
Lücke, Bedarf, Verträge
Ablauf
4 klare Schritte
01 · Was wir leisten

Klar definiert, persönlich umgesetzt.

  • Komplette Bestandsaufnahme
  • Doppelungen aufdecken
  • Optimierungs-Report
02 · Einordnung

Worum es wirklich geht.

Über die Jahre wachsen Versicherungsbestände oft historisch. Bei einem strukturierten Check werden Doppelungen, Lücken und Tarife mit verbesserten Bedingungen sichtbar. Wir empfehlen einen Wechsel nur dort, wo er fachlich begründet ist.

Für wen relevant
  • Haushalte mit gewachsenem Vertragsbestand
  • Familien nach Heirat, Hauskauf oder Geburt
  • Personen vor oder nach beruflicher Veränderung
03 · So gehen wir vor

Ein sauberer Ablauf statt Produktdruck.

  1. 1

    Bestandsanalyse: alle vorhandenen Verträge sichten, Doppelungen und Lücken erkennen.

  2. 2

    Bedarfsabgleich: welche Risiken sind wirklich existenziell, welche tragbar?

  3. 3

    Marktvergleich auf Basis Leistung statt nur Preis.

  4. 4

    Umsetzung und Begleitung im Schadenfall.

04 · Häufige Fragen

Was Mandanten oft fragen.

Muss ich bestehende Verträge sofort kündigen? +

Nein. Wir empfehlen erst dann einen Wechsel, wenn ein besserer Schutz oder ein klarer Mehrwert vorliegt.

Was passiert im Schadenfall? +

Wir unterstützen bei der Schadenmeldung und der Kommunikation mit dem Versicherer. Die Regulierung selbst obliegt der jeweiligen Gesellschaft.

Gilt der Schutz auch im Ausland? +

Das hängt vom Tarif ab. Geltungsbereiche werden im Beratungsgespräch geprüft.

Nächster Schritt

Lassen Sie uns durchrechnen, was für Sie passt.

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Die Inhalte dieser Seite informieren allgemein über das jeweilige Themenfeld und stellen keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Konkrete Leistungen, Konditionen, steuerliche und rechtliche Auswirkungen hängen vom Einzelfall und vom gewählten Produkt ab und werden im persönlichen Gespräch geprüft. Vermittlung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnisse nach §34d und §34f GewO.

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